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USA: Beschlagnahme von Online-Casino-Werbegeldern

von RA Dr. Martin Bahr, Kanzlei Heyms & Dr. Bahr

Die New York Times hat einen interessanten Artikel über das amerikanische Verhalten in Sachen Online-Casinos veröffentlicht (Dank an Rainer Langenhan für den Link).

Erst vor kurzem waren die USA vor der Welthandelsorganisation WTO von den Inselstaaten Antigua und Barbuda erfolgreich deswegen verklagt worden, weil das amerikanische Verbot, dass Nicht-Amerikaner keine Online-Casinos in den USA betreiben dürfen, als Verstoß gegen die General Agreement on Trade in Services (GATS) angesehen wurde. Vgl. die Kanzlei-Info v. 29.03.2004.

In dem aktuellen Fall, den die New York Times schildert, beschlagnahmten die amerikanischen Behörden etwa 3,2 Mio US-Dollar beim Medienunternehmen Discovery Communications.

Discovery Communication hatte mit der Poker-Site Paradise Poker aus Costa Rica einen Werbevertrag über die entsprechende Summe abgeschlossen. Noch bevor es überhaupt zur Ausstrahlung der Werbe-Spots kam, mischte sich das US-Justizministerium an und verdeutlichte, dass es die Aktivitäten von Discovery Communication für rechtswidrig halte, weil es für eine verbotene Dienstleistung werbe.

Das Ministerium hatte schon in der Vergangenheit mehrfach diese Meinung in aller Öffentlichkeit kundgetan. Daraufhin hatten sowohl Google als auch Yahoo erklärt, dass sie zukünftig auf Werbungen für Online-Casinos gänzlich verzichten würden, vgl. die Kanzlei-Info v. 06.04.2004.

Das Justizministerium beschlagnahmte nun die vollständgen 3,2 Mio. US-Dollar bei Discovery Communications, das gerade dabei war, das Geld wegen des aufgehobenen Werbevertrages an Paradise Poker zurückzuüberweisen.

Die amerikanische Marschrichtung ist somit klar: Die USA versuchen weiterhin - auch entgegen geltendem Recht - den nationalen Casino-Markt vor ausländischen Anbietern zu schützen.

Ein Artikel von RA Dr. Bahr, Kanzlei Heyms & Dr. Bahr

Kontakt:
Kanzlei Dr. Bahr

Rechtsanwalt Dr. Bahr
Mittelweg 41a
20148 Hamburg

E-Mail: bahr@dr-bahr.com

veröffentlicht am: 04.06.2004 07:06

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