Umsatzsteuer auf Umsätze mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten
Veröffentlicht am 18.02.2010 16:39 Uhr
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008, Az.: XI R 79/07, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.
Das Vorabentscheidungsersuchen wurde vom BFH beim EuGH am 11. Februar 2009 eingereicht und wird als Rechtssache C-58/09 "Leo-Libera" geführt (Leo-Libera GmbH gegen Finanzamt Buchholz in der Nordheide).
Wir haben diesbezüglich mit BA- Rundschreiben-Nr. 11/09 vom 19. Februar 2009 informiert.
Die mündliche Verhandlung vor der Ersten Kammer des EuGH wurde nun für Donnerstag, den 4. März 2010, 9.30 Uhr terminiert.
In der öffentlichen mündlichen Verhandlung haben die Parteien die Gelegenheit, ihre Ausführungen dem Gericht und dem Generalanwalt vorzutragen. Die Richter und der Generalanwalt können den Parteien die Fragen stellen, die sie für zweckdienlich erachten.
Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor.
Von Seiten des BA wird ein Prozeßbeobachter teilnehmen und uns kurzfristig informieren.
Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung und den Fortgang des Verfahrens werden wir berichten.
Quelle: BaBerlin.de
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