Hamburg, 04. März 2010 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in sieben deutschen Vorlageverfahren zur Frage der Zulässigkeit des Sportwettmonopols veröffentlicht. Mengozzi stellt fest, dass jedenfalls in der Vergangenheit das Sportwetten-Monopol "inkohärent" war. Die damalige Sportwetten-Politik der Bundesländer scheitere am europarechtlichen "Scheinheiligkeitstest".
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Nachricht vom 04.03.2010

Generalanwalt Paolo Mengozzi hat heute, wie angekündigt, seine Schlussanträge zu den verbundenen Rechtssachen Markus Stoß (C-316/07 u.a.) veröffentlicht. Er hat damit den Ball an die deutschen Gerichte zurückgegeben, die nun im Einzelnen die Kohärenz der deutschen Regelungen zu prüfen haben werden. Da der Glücksspielbereich nicht harmonisiert ist (d.h. nicht von der Europäischen Union etwa durch Richtlinien oder Verordnungen geregelt worden ist), ist der EG-Vertrag (hier vor allem die Dienstleistungsfreiheit) unmittelbar heranzuziehen.
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Nachricht vom 04.03.2010
Die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi zu den deutschen Vorabentscheidungsersuchen der Verwaltungsgerichte Gießen und Stuttgart bringen wichtige neue Erkenntnisse sowohl für die gerichtliche als auch für die politische Diskussion: Der Generalanwalt plädiert eindeutig und unmissverständlich für eine rein sektorielle Betrachtung der Kohärenzfrage. Diese Prüfung müssen die deutschen Gerichte vornehmen. Würde der Gerichtshof dem folgen, entfiele dieser Teil der gemeinschaftsrechtlichen Beanstandungen in den gerichtlichen Auseinandersetzungen.
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Nachricht vom 04.03.2010
Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um Sportwetten in Deutschland vor dem höchsten EU-Gericht stehen private Anbieter vor einer Schlappe. Ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg teilte in Luxemburg mit, das Gericht lasse Monopole und andere Beschränkungen in der Glücksspielbranche unter bestimmten Voraussetzungen zu. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet, ein Termin steht bisher nicht fest. (Rechtssachen: C-316/07; C-358/07; C-359/07), C-360/07; C-409/07; C-410/07; C
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Nachricht vom 04.03.2010
Lotto-Federführer Erwin Horak: "Wir blicken dem EuGH-Urteil zuversichtlich entgegen" In seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen zu mehreren Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte bezüglich der europarechtlichen Zulässigkeit des Glücksspielstaatsvertrags führt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, aus, dass gemäß der Rechtsprechung des EuGH Monopole im Glücksspielbereich zulässig sind.
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Nachricht vom 04.03.2010
Berlin, 04. März 2010 – Heute hat Generalanwalt Paolo Mengozzi die Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zukunft des Glücksspielmarktes in Deutschland vorgelegt. Darin macht Mengozzi unmissverständlich deutlich, dass die deutsche Regelung, die ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot vorsieht, europarechtlich zulässig ist. Dieses gilt auch, wenn die Glücksspiele in angemessenem Rahmen beworben werden.
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Nachricht vom 04.03.2010
Die EU-Staaten müssen nationale Glücksspiellizenzen nicht gegenseitig anerkennen, erklärt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, am Donnerstag in seinem Schlussantrag. Ein EU-Land könne Glücksspiele im Internet unter bestimmten Voraussetzungen verbieten und ein Staatsmonopol für Sportwetten sogar dann vorsehen, wenn diese Glücksspiele beworben werden und Spiele mit einem höheren Suchtgefährdungspotenzial von Privaten angeboten werden können.
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Nachricht vom 04.03.2010

Die zweite Strafkammer des Landgerichts Bremen hat mit Beschluss vom 16.02.2010 in einem durch die Kanzlei Bongers und Kollegen geführten Verfahren die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen gegen ein zuvor bereits zugunsten eines Sportwettvermittlers ergangenen Beschlusses des Amtsgerichts Bremen als unbegründet verworfen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bremen kommen in diesem Verfahren, in dem ein Wettbüro eines Sportwettvermittlungsunternehmers durchsucht worden war, zu der Schlussfolgerung, das ein derartiger Durchsuchungsbeschluss nicht hätte ergehen dürfen.
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Nachricht vom 04.03.2010

Insbesondere bei den deutschen Sportwetten-Verfahren wird vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine weitere Klärung der Rechtslage erwartet. Zu den Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen (verbundene Rechtssachen C-316/07 u. a. - "Markus Stoß") und der Anfang 2008 vom Verwaltungsgericht Schleswig eingereichten Rechtssache C-46/08 ("Carmen Media Group") wird Generalanwalt Paolo Mengozzi seine Schlussanträge am Donnerstag, den 4. März 2010, 9:30 Uhr, verkünden.
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Nachricht vom 03.03.2010
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 13.01.2010, Az. 5 A 1794/09, erneut bestätigt, dass die elektronisch gezählte Bruttokasse den mit der Spielapparatesteuer besteuerten Aufwand des Spielers weitgehend wirklichkeitsgerecht erfasst. Eventuelle Ungenauigkeiten, die sich bei einem einzeln betrachteten Spiel erheblich auswirken können, gleichen sich durch die Gesamtheit der Spiele innerhalb des Bemessungszeitraumes weitgehend aus.
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Nachricht vom 26.02.2010
Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz im Inland vorbehält, gegen das Unionsrecht. Im Übrigen bedarf es danach für die Bewertung, ob eine innerstaatliche Politik zur Beschränkung des Glücksspiels kohärent ist, nur der Prüfung des betroffenen Glückspielssektors.
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Nachricht vom 24.02.2010
Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt hält die österreichischen Rechtsvorschriften für nicht vereinbar mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit. Die Vorschriften schreiben für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vor.
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Nachricht vom 23.02.2010
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit des im Land Sachsen-Anhalt geltenden staatlichen Monopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten bestätigt. Die in Berlin ansässige Klägerin hatte Ende 2004 beim Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt u.a. unter Berufung auf die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit die Feststellung beantragt, dass sie für die Vermittlung von Sportwetten an ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen keiner Erlaubnis bedarf bzw. beantragt, dass ihr eine entsprechende glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen ist.
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Nachricht vom 23.02.2010
Morgen gibt der Generalanwalt seine Stellungnahme zur Frage der Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielrechts mit dem EU-Recht ab. Die Zulässigkeit der Beschränkungen von Glücksspielangeboten beschäftigte mehrfach den EuGH. Der morgige Dienstag ist ein Lostag für das Glücksspielrecht in Österreich. Für diesen Tag sind die Schlussanträge des Generalanwalts in einem Verfahren angekündigt, in dem sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf Frage des Landesgerichts Linz mit der Vereinbarkeit der Rechtslage in Österreich mit dem Gemeinschaftsrecht befasst.
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Nachricht vom 22.02.2010
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008, Az.: XI R 79/07, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MWStSystRL) vereinbar ist, dass nach deutschem Recht nur bestimmte (Renn-)Wetten und Lotterien von der Umsatzsteuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind.
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Nachricht vom 18.02.2010
"Gewinnen Sie exklusiv eine Karibikreise! Nur heute beim Kauf eines 10er-Packs Schokoriegel" oder "Schließen Sie noch heute einen DSL-Vertrag ab und gewinnen Sie Konzerttickets für Ihren Lieblingsstar" – Werbeaussagen, die bislang ein Spiel mit dem Feuer für Unternehmen waren. Die Verbindung eines Gewinnspiels mit dem Kauf eines bestimmten Produktes ist zwar nicht neu...
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Nachricht vom 09.02.2010